Öffentliches Recht · Definition
Gebot der Rücksichtnahme
§ 34 Abs. 1 BauGB§ 35 Abs. 3 BauGB§ 15 Abs. 1 BauNVO
Objektiv-rechtliches Kriterium des Einfügens, wonach ein Bauvorhaben so gestaltet sein muss, dass es die unmittelbare Nachbarschaft nicht unzumutbar beeinträchtigt.