Öffentliches Recht · Definition

Objektive Wertentscheidung

Was versteht man unter „Objektive Wertentscheidung“?

Die Funktion der Grundrechte als grundlegende wertsetzende Verfassungsnormen, die Ausstrahlungswirkung auf das gesamte einfache Recht entfalten.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Die Grundrechte bilden eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
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