Öffentliches Recht · Definition
Objektive Wertentscheidung
Was versteht man unter „Objektive Wertentscheidung“?
Die Funktion der Grundrechte als grundlegende wertsetzende Verfassungsnormen, die Ausstrahlungswirkung auf das gesamte einfache Recht entfalten.
Klausurformel
Wie formuliert man das in der Klausur?
Die Grundrechte bilden eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.