Zivilrecht · Definition

Modifizierende Annahme

§ 150 Abs. 2 BGB

Was versteht man unter „Modifizierende Annahme“?

Eine modifizierende Annahme liegt vor, wenn die Annahme inhaltliche Abweichungen gegenüber dem Angebot enthält. Sie gilt nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung des ursprünglichen Angebots verbunden mit einem neuen Angebot.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, BGB AT (2026)

· juristisch geprüft

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 7. Zivilsenat VII ZR 144/19Urteil vom 03.07.2020 · zu § 150 Abs. 2 BGB

Zu einem Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, BGHZ 194, 301).

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 3. Zivilsenat III ZR 28/19Urteil vom 23.01.2020 · zu § 150 Abs. 2 BGB

Notarhaftung, unbefristete Fortgeltungsklausel 1. Bei Verwendung einer (unwirksamen) unbefristeten Fortgeltungsklausel in einem von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie handelt der Zentral- beziehungsweise Vollzugsnotar amtspflichtwidrig, wenn er ohne vorherige Abklärung des Willens der Käufer in Bezug auf das weitere Vorgehen im Rahmen der ihm obliegenden "betreuenden" Belehrung …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 150 BGB · Verspätete und abändernde Annahme

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Eine Annahme mit Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung und neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB).

Wird geprüft in

VertragsschlussBGB AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Angebot (Antrag)DissensWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen