Zivilrecht · Definition
Mängeleinrede
§ 320 BGB§ 439 BGB
Die Mängeleinrede ermöglicht dem Käufer, die Zahlung des Kaufpreises gemäß § 320 BGB zu verweigern, solange der Verkäufer seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen ist.
Zivilrecht · Definition
Die Mängeleinrede ermöglicht dem Käufer, die Zahlung des Kaufpreises gemäß § 320 BGB zu verweigern, solange der Verkäufer seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen ist.