Öffentliches Recht · Definition
Kanzlermehrheit
Art. 121 GG
Was versteht man unter „Kanzlermehrheit“?
Die absolute Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages.
Gesetzestext
Art 121 GG
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.