Öffentliches Recht · Definition

Kanzlermehrheit

Art. 121 GG

Was versteht man unter „Kanzlermehrheit“?

Die absolute Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages.

Gesetzestext

Art 121 GG

Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

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