Öffentliches Recht · Definition
Wahl des Bundeskanzlers
Art. 63 GG
Mehrstufiges Verfahren zur Bestimmung des Regierungschefs durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.
Öffentliches Recht · Definition
Mehrstufiges Verfahren zur Bestimmung des Regierungschefs durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.