Öffentliches Recht · Definition
Gefahrenverdacht
Was versteht man unter „Gefahrenverdacht“?
Eine Sachlage, bei der die Polizei aufgrund objektiver Umstände zwar die Möglichkeit einer Gefahr bejaht, sich jedoch über deren tatsächliches Vorliegen noch nicht sicher ist und weitere Aufklärung benötigt.