Öffentliches Recht · Definition

Gefahr

Art. 11 PAGArt. 7 Abs. 2 LStVG

Was versteht man unter „Gefahr“?

Eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird.

Wird geprüft in

Polizeiliche Generalklausel (Art. 11 PAG)Polizei- und Sicherheitsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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