Öffentliches Recht · Definition
Gefahr
Art. 11 PAGArt. 7 Abs. 2 LStVG
Was versteht man unter „Gefahr“?
Eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird.