Öffentliches Recht · Definition
Fraktion
§ 10 GOBT§ 45 AbgG
Was versteht man unter „Fraktion“?
Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament, die in der Regel derselben Partei angehören.
Öffentliches Recht · Definition
Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament, die in der Regel derselben Partei angehören.