Öffentliches Recht · Definition
Enquete-Kommission
§ 56 GOBT
Was versteht man unter „Enquete-Kommission“?
Vom Bundestag eingesetztes Gremium aus Abgeordneten und Sachverständigen zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe.