Öffentliches Recht · Definition
Untersuchungsausschuss
Art. 44 GG
Besonderes Gremium des Bundestages zur Aufklärung von Sachverhalten im öffentlichen Interesse.
Öffentliches Recht · Definition
Besonderes Gremium des Bundestages zur Aufklärung von Sachverhalten im öffentlichen Interesse.