Öffentliches Recht · Definition

Bundesrecht bricht Landesrecht

Art. 31 GG

Was versteht man unter „Bundesrecht bricht Landesrecht“?

Kollisionsregel, wonach bei widersprüchlichen Regelungen die Bundesnorm vorgeht.

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 1. Strafsenat 1 StR 54/24Urteil vom 09.01.2025 · zu Art. 31 GG

Verwertbarkeit von Anom-Daten.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 1. Senat 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14Urteil vom 19.12.2017 · zu Art. 31 GG

1. Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG haben jede Studienplatzbewerberin und jeder Studienplatzbewerber ein Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und damit auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium ihrer Wahl. 2. Regeln für die Verteilung knapper Studienplätze haben sich grundsätzlich am Kriterium der Eignung zu orientieren. Daneben …

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Gesetzestext

Art 31 GG

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verwandte Begriffe

BundesstaatsprinzipRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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