Strafrecht · Definition
Beleidigung (§ 185 StGB)
§ 185 StGB
Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Betroffenen durch Werturteile oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen. § 185 erfasst die Kundgabe gegenüber dem Betroffenen selbst; bei Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten greifen §§ 186, 187.