Strafrecht · Definition

Beleidigung (§ 185 StGB)

§ 185 StGB

Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Betroffenen durch Werturteile oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen. § 185 erfasst die Kundgabe gegenüber dem Betroffenen selbst; bei Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten greifen §§ 186, 187.

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