Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Sicherstellung

Art. 25 PAG

Was versteht man unter „(Bayern) Sicherstellung“?

Die Begründung amtlichen Gewahrsams an einer Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zum Schutz des Eigentümers.

Wird geprüft in

Sicherstellung (Art. 25 PAG)Polizei- und Sicherheitsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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