Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Sicherstellung
Art. 25 PAG
Die Begründung amtlichen Gewahrsams an einer Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zum Schutz des Eigentümers.
Öffentliches Recht · Definition
Die Begründung amtlichen Gewahrsams an einer Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zum Schutz des Eigentümers.