Öffentliches Recht · Polizei- und Sicherheitsrecht

Sicherstellung (Art. 25 PAG)

Art. 25 PAGArt. 28 PAG

Polizeiliche Standardmaßnahme: Begründung öffentlich-rechtlicher Verwahrung zur Gefahrenabwehr; Prüfungsmuster für alle Standardbefugnisse.

Aufbau

  1. I. Ermächtigungsgrundlage · Art. 25 PAGVorrang der Standardbefugnis vor der Generalklausel (Art. 11 PAG) – Sperrwirkung.
  2. II. Formelle RechtmäßigkeitZuständigkeit der Polizei; Verfahren (Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG, soweit VA-Qualität); Form.
  3. III. Materielle Rechtmäßigkeit
  4. 1. Tatbestand · Art. 25 Nr. 1 PAGGegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Nr. 1); Schutz privater Rechte / Eigentumssicherung (Nr. 2).
  5. 2. Richtiger Adressat · Art. 7, 8 PAG
  6. 3. Ermessen und Verhältnismäßigkeit · Art. 4, 5 PAG
  7. IV. Folgemaßnahmen · Art. 26–28 PAGVerwahrung, Verwertung, Herausgabe – jede Folgemaßnahme hat eigene Voraussetzungen.

Typische Klausurfehler

  • Gegenwärtige Gefahr (Nr. 1) ist mehr als konkrete Gefahr: Der Schadenseintritt muss unmittelbar bevorstehen oder bereits begonnen haben – strenger Maßstab, häufig übersehen.
  • Sperrwirkung der Standardmaßnahmen: Liegen deren Voraussetzungen nicht vor, darf nicht auf die Generalklausel ausgewichen werden.
  • Abgrenzung zur Beschlagnahme im Strafverfahren (§§ 94 ff. StPO): präventiv (Gefahrenabwehr, PAG) vs. repressiv (Strafverfolgung, StPO) – doppelfunktionale Maßnahmen nach dem Schwerpunkt zuordnen.
  • Rechtsschutz: Sicherstellung ist VA – nach Erledigung Fortsetzungsfeststellungsklage; die Herausgabe wird mit der allgemeinen Leistungsklage bzw. über Art. 28 PAG verfolgt.

Definitionen zu diesem Schema

(Bayern) Sicherstellung
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