Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Identitätsfeststellung
Art. 13 PAG
Was versteht man unter „(Bayern) Identitätsfeststellung“?
Maßnahmen zur Feststellung der Personalien einer Person, insbesondere durch das Verlangen nach Aushändigung von Ausweispapieren oder das Festhalten zur Klärung der Identität.