Öffentliches Recht · Definition
Bauplanungsrechtliche Relevanz
§ 29 BauGB
Voraussetzung für den Begriff der baulichen Anlage im Sinne des BauGB, wonach das Vorhaben geeignet sein muss, die städtebauliche Entwicklung in einer Weise zu berühren, die das Bedürfnis nach einer planungsrechtlichen Kontrolle auslöst.