Öffentliches Recht · Definition

Bauplanungsrechtliche Relevanz

§ 29 BauGB

Voraussetzung für den Begriff der baulichen Anlage im Sinne des BauGB, wonach das Vorhaben geeignet sein muss, die städtebauliche Entwicklung in einer Weise zu berühren, die das Bedürfnis nach einer planungsrechtlichen Kontrolle auslöst.

Wird geprüft in

Anspruch auf Baugenehmigung (Art. 68 BayBO)Baurecht · Prüfungsschema ansehen →

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