Öffentliches Recht · Definition

Bauliche Anlage (§ 29 BauGB)

§ 29 Abs. 1 BauGB

Vorhaben mit bauplanungsrechtlicher Relevanz, die geeignet sind, die städtebauliche Entwicklung in einer Weise zu berühren, die das Bedürfnis nach einer planungsrechtlichen Kontrolle auslöst.

Wird geprüft in

Anspruch auf Baugenehmigung (Art. 68 BayBO)Baurecht · Prüfungsschema ansehen →

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