Öffentliches Recht · Definition
Bauliche Anlage (§ 29 BauGB)
§ 29 Abs. 1 BauGB
Vorhaben mit bauplanungsrechtlicher Relevanz, die geeignet sind, die städtebauliche Entwicklung in einer Weise zu berühren, die das Bedürfnis nach einer planungsrechtlichen Kontrolle auslöst.