Öffentliches Recht · Definition
Bauliche Anlage (§ 29 BauGB)
§ 29 Abs. 1 BauGB
Was versteht man unter „Bauliche Anlage (§ 29 BauGB)“?
Vorhaben mit bauplanungsrechtlicher Relevanz, die geeignet sind, die städtebauliche Entwicklung in einer Weise zu berühren, die das Bedürfnis nach einer planungsrechtlichen Kontrolle auslöst.