BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.04.2026 – XII ZB 218/25

XII ZB 218/25 · 22.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen, kann der daraus für den Bevollmächtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. März 2025 - XII ZB 178/24, FamRZ 2025, 968).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 181 BGB§ 1815 Abs 3 BGB§ 1820 Abs 3 BGB§ 1854 Nr 8 BGB§ 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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