Abschnitt 3 — Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft · Titel 3 — Rechtliche Betreuung · Untertitel 1 — Betreuerbestellung
§ 1815 BGB – Umfang der Betreuung
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist.
(2) Folgende Entscheidungen darf der Betreuer nur treffen, wenn sie als Aufgabenbereich vom Betreuungsgericht ausdrücklich angeordnet worden sind: 1 eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Betreuten nach § 1831 Absatz 1,
2 eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des § 1831 Absatz 4, unabhängig davon, wo der Betreute sich aufhält,
3 die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten im Ausland,
4 die Bestimmung des Umgangs des Betreuten,
5 die Entscheidung über die Telekommunikation des Betreuten einschließlich seiner elektronischen Kommunikation,
6 die Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten.
(3) Einem Betreuer können unter den Voraussetzungen des § 1820 Absatz 3 auch die Aufgabenbereiche der Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten sowie zusätzlich der Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Betreuten gegenüber Dritten übertragen werden (Kontrollbetreuer).
Rechtsprechung zu § 1815 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 08.07.2026 – XII ZB 72/26Die Anordnung einer Betreuung und die Bestimmung des Aufgabenkreises erfolgt ebenso wie deren Aufhebung oder Einschränkung ausschließlich im Interesse…BGH, Beschluss v. 22.04.2026 – XII ZB 218/25Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsa…BGH, Beschluss v. 03.12.2025 – XII ZB 59/251. Auch in einem Verfahren zur Erweiterung einer bestehenden Betreuung um den Aufgabenbereich " Bestimmung des Umgangs des Betreuten" steht das Recht …BGH, Beschluss v. 29.10.2025 – XII ZB 394/25Passt das Gericht (gegebenenfalls auch im Wege einer einstweiligen Anordnung) in einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Übergangsfri…BGH, Beschluss v. 09.07.2025 – XII ZB 63/25Ein Betreuer, der für die Besorgung von „Rechtsangelegenheiten“ des Betroffenen bestellt ist, ist jedenfalls dann nicht nach § 335 Abs. 3 FamFG zur Ei…BGH, Beschluss v. 25.06.2025 – XII ZB 157/241. Seit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist die isolierte gerichtliche Entziehung der Vertr…BGH, Beschluss v. 09.04.2025 – XII ZB 235/241. Die Bestellung eines Betreuers kann auch dann in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der Aufenthalt des Betroffenen n…BGH, Beschluss v. 26.03.2025 – XII ZB 178/241. Ein die (Kontroll-)Betreuung aufhebender Beschluss erwächst nicht in materielle Rechtskraft, weshalb das Betreuungsgericht nicht gehindert ist, in …