BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 03.12.2025 – XII ZB 59/25
XII ZB 59/25 · 03.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Auch in einem Verfahren zur Erweiterung einer bestehenden Betreuung um den Aufgabenbereich " Bestimmung des Umgangs des Betreuten" steht das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nahen Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind. 2. Gegen die Entscheidung über die Übertragung des Aufgabenbereichs "Bestimmung des Umgangs des Betreuten" ist ein naher Angehöriger auch dann nicht nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn das Verfahren vom Betreuer mit dem Ziel angeregt wurde, den Umgang des Betreuten mit diesem Angehörigen einzuschränken.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 1815 Abs 2 Nr 4 BGB§ 1821 Abs 3 Nr 1 BGB§ 1834 Abs 1 BGB§ 1834 Abs 2 BGB§ 1834 Abs 3 BGB§ 59 Abs 1 FamFG§ 68 Abs 1 FamFG§ 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG§ 274 Abs 4 FamFG§ 279 Abs 1 FamFG§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFGArt 6 Abs 1 GG