BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.09.2022 – VIII ZR 352/21

VIII ZR 352/21 · 06.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit Vortrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche (hier: unberücksichtigt gebliebener Vortrag des Käufers zu trotz Reparaturversuchen fortbestehenden Mangelsymptomen und zur Sicherheitsrelevanz der als Sachmangel geltend gemachten Funktionsstörung).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 323 Abs 1 BGB§ 440 S 1 Alt 2 BGB§ 440 S 1 Alt 3 BGB§ 440 S 2 BGBArt 103 Abs 1 GG

Prüfungsschemata dazu

Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RücktrittserklärungRelatives FixgeschäftFristsetzungUnerheblicher MangelRückwirkungsverbot
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