BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 06.09.2022 – VIII ZR 352/21
VIII ZR 352/21 · 06.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit Vortrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche (hier: unberücksichtigt gebliebener Vortrag des Käufers zu trotz Reparaturversuchen fortbestehenden Mangelsymptomen und zur Sicherheitsrelevanz der als Sachmangel geltend gemachten Funktionsstörung).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.