BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.05.2020 – VIII ZR 171/19

VIII ZR 171/19 · 12.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Vorliegen einer gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßenden Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht bewusst von einer ihm zur Kenntnis gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (hier: Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung bezüglich der Rückforderung von Umsatzsteuer, die für die Lieferung patientenindividuell von einer Krankenhausapotheke hergestellter Zytostatika berechnet wurde) abweicht, ohne den Parteien hierzu einen konkreten Hinweis zu erteilen und ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 313 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückwirkungsverbotGeschäftsgrundlageWegfall der GeschäftsgrundlageStörung der Geschäftsgrundlage
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