BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 26.04.2023 – VIII ZR 125/21
VIII ZR 125/21 · 26.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.