BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 26.04.2023 – VIII ZR 125/21

VIII ZR 125/21 · 26.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 286 Abs 1 BGB§ 288 Abs 1 BGB§ 104 Abs 1 S 2 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

VerzögerungsschadenMahnungSchuldnerverzug
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