BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 01.08.2023 – VI ZR 82/22

VI ZR 82/22 · 01.08.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 Abs 1 ProdHaftG§ 3 Abs 1 ProdHaftG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GefährdungshaftungProduktfehler (§ 3 ProdHaftG)Stand von Wissenschaft und Technik (ProdHaftG)EntwicklungsfehlerProduktfehler
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