Zivilrecht · Definition

Produktfehler

§ 3 ProdHaftG

Ein Mangel an Sicherheit eines Produkts, wenn es nicht das Maß an Schutz bietet, das unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden darf.

Verwandte Begriffe

WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)AnnahmeUnklarheitenregel
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen