Zivilrecht · Definition
Produktfehler
§ 3 ProdHaftG
Ein Mangel an Sicherheit eines Produkts, wenn es nicht das Maß an Schutz bietet, das unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden darf.
Zivilrecht · Definition
Ein Mangel an Sicherheit eines Produkts, wenn es nicht das Maß an Schutz bietet, das unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden darf.