Zivilrecht · Definition
Produktfehler
§ 3 ProdHaftG
Was versteht man unter „Produktfehler“?
Ein Mangel an Sicherheit eines Produkts, wenn es nicht das Maß an Schutz bietet, das unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden darf.
Amtliche Fundstellen
Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.
BGH 6. Zivilsenat VI ZR 82/22Urteil vom 01.08.2023 · zu § 3 ProdHaftG
Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese.
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗BGH 6. Zivilsenat VI ZR 1104/20Beschluss vom 16.02.2021 · zu § 3 ProdHaftG
Stellen sich in einem Schadensersatzprozess wegen Produkthaftung medizinische Fragen, dürfen weder an den klagebegründenden Sachvortrag einer Partei noch an ihre Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten hohe Anforderungen gestellt werden.
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗