BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.04.2021 – VI ZR 521/19
VI ZR 521/19 · 20.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzuges bei der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.