BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.06.2021 – V ZR 234/19

V ZR 234/19 · 11.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB ist - vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen eines Rückschnitts - nicht deshalb ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 910 Abs 1 BGB§ 1004 Abs 1 S 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Beseitigungs- und UnterlassungsanspruchEigentum
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