BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.06.2021 – V ZR 234/19
V ZR 234/19 · 11.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB ist - vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen eines Rückschnitts - nicht deshalb ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.