BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.10.2025 – V ZR 192/24

V ZR 192/24 · 10.10.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung gestattet, die die Möglichkeit eröffnet, Räumlichkeiten entgegen einer vereinbarten Zweckbestimmung (hier: Keller) zu nutzen, führt dies jedenfalls dann nicht zur Anfechtbarkeit des Gestattungsbeschlusses, wenn auch eine nach der Vereinbarung zulässige Nutzung weiterhin möglich ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 10 Abs 1 S 2 WoEigG§ 14 Abs 1 Nr 1 WoEigG§ 19 Abs 1 WoEigG§ 20 Abs 1 WoEigG§ 1004 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Beseitigungs- und UnterlassungsanspruchEigentum
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