BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.03.2020 – V ZB 20/19

V ZB 20/19 · 05.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund im Sinne von § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 96 ZVG§ 100 ZVG§ 170 Abs 1 S 1 ZPO§ 171 ZPO§ 578 ZPO§ 579 Abs 1 Nr 4 ZPO§ 104 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RechtsgeschäftGeschäftsfähigkeitGeschäftsunfähigkeit
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