BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 05.03.2020 – V ZB 20/19
V ZB 20/19 · 05.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund im Sinne von § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.