BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.04.2024 – IX ZR 89/23

IX ZR 89/23 · 18.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 675 BGB§ 817 S 2 BGB§ 49b Abs 3 S 1 BRAO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungKondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGBCondictio ob turpem vel iniustam causam
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