BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 18.04.2024 – IX ZR 89/23
IX ZR 89/23 · 18.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.