BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.01.2020 – IX ZR 351/18

IX ZR 351/18 · 16.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Transparenzgebot ist nicht genügt, wenn bei Ausgabe einer Namensschuldverschreibung eine Klausel ohne jede Beschränkung Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der Anleger gestattet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 S 2 BGB§ 310 Abs 4 BGB

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende ReduktionAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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