BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 24.09.2020 – IX ZR 289/18
IX ZR 289/18 · 24.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, der zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Schuldners ermächtigt ist, kann die für ein Gemeinschaftskonto vereinbarte Einzelverfügungsbefugnis nicht wirksam widerrufen. 2. Das AGB-Pfandrecht der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto erstreckt sich auch auf den girovertraglichen Anspruch auf das "Tagesguthaben".
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 21 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 InsO§ 22 Abs 2 InsO§ 96 Abs 1 Nr 3 InsO§ 131 Abs 1 Nr 1 InsONr 14 Abs 1 S 2 BankAGB§ 387 BGB§§ 387ff BGB§ 1279 S 1 BGB