BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.02.2025 – IX ZR 182/23

IX ZR 182/23 · 06.02.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Tritt ein Leistungserbringer für Heil- und Hilfsmittel die ihm zustehenden Ansprüche gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum ab, ist die Abtretung jedenfalls dann nichtig, sofern der Leistungserbringer dem Rechenzentrum die Weiterabtretung dieser Forderungen ausdrücklich oder konkludent gestattet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 302 Abs 2 S 2 SGB 5§ 302 Abs 2 S 3 SGB 5§ 134 BGB§ 306 Abs 1 BGB§ 816 Abs 2 BGB§ 47 InsO§ 48 S 2 InsO§ 55 Abs 1 Nr 3 InsO

Prüfungsschemata dazu

Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 1)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungGeltungserhaltende Reduktion
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