BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 14.12.2022 – IV ZB 1/22
IV ZB 1/22 · 14.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unberücksichtigt bleibt, weil es an der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB fehlt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.