BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.05.2021 – III ZR 126/19
III ZR 126/19 · 20.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung Ein Unternehmer, der die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zum EGBGB verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB nicht berufen, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14, juris Rn. 11 sowie Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - XI ZR 463/18, juris).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.