BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.01.2023 – II ZB 6/22

II ZB 6/22 · 17.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist bei der Beschlussfassung über seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft nach § 181 Fall 1 BGB beschränkt. 2. § 112 Satz 1 AktG ist auf die Bestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nicht anwendbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 181 Alt 1 BGB§ 78 Abs 4 S 1 AktG§ 112 S 1 AktG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

InsichgeschäftSelbstkontrahierenMehrvertretungIn-Sich-Geschäft
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