BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 23.09.2025 – EnVR 72/23
EnVR 72/23 · 23.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Besonderes Missbrauchsverfahren 1. Ein in der Vergangenheit liegendes, mittlerweile beendetes Verhalten eines Netzbetreibers kann eine für die Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens ausreichende gegenwärtige Interessenberührung begründen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 17). 2. Das Beschwerdegericht muss grundsätzlich auch dann, wenn die Regulierungsbehörde einen Antrag nach § 31 Abs. 1 EnWG rechtsfehlerhaft als unzulässig zurückweist, den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig feststellen, etwaige behördliche Aufklärungsdefizite selbst beheben und unklare Rechtsfragen selbst entscheiden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 23 Abs 5 EGRL 54/2003Art 37 Abs 11 EGRL 72/2009Art 60 Abs 2 EURL 2019/944§ 30 Abs 3 EnWG§ 31 Abs 1 EnWG§ 31 Abs 3 EnWG§ 32 Abs 4 EnWG§ 65 Abs 3 EnWG§ 83 EnWG§ 8 Abs 1 IFG§ 113 Abs 5 VwGO