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Öffentliches Recht · Verwaltungsprozessrecht

Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)

§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO§ 113 Abs. 5 VwGO

Klage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen begünstigenden Verwaltungsakts. Versagungsgegen- und Untätigkeitsklage.

Aufbau

  1. A. Zulässigkeit
  2. I. Verwaltungsrechtsweg · § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO
  3. II. Statthafte Klageart · § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGOBegehren auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA.
  4. III. Klagebefugnis · § 42 Abs. 2 VwGOMöglicher Anspruch auf Erlass des VA (Anspruchsgrundlage erforderlich).
  5. IV. Vorverfahren / Untätigkeit · §§ 68, 75 VwGO
  6. V. Klagefrist · § 74 VwGO
  7. B. Begründetheit · § 113 Abs. 5 VwGOBegründet, soweit die Ablehnung/Unterlassung rechtswidrig und der Kläger in seinen Rechten verletzt ist (Anspruch auf den VA).
  8. I. Anspruchsgrundlage
  9. II. Formelle Voraussetzungen des Anspruchs
  10. III. Materielle Voraussetzungen / Tatbestand erfüllt
  11. IV. RechtsfolgeGebundene Entscheidung → Spruchreife (§ 113 Abs. 5 S. 1); Ermessen → Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 S. 2).

Typische Klausurfehler

  • Spruchreife: Bei Ermessen oder Beurteilungsspielraum nur Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO).
  • Maßgeblicher Zeitpunkt: bei der Verpflichtungsklage grds. letzte mündliche Verhandlung.
  • Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO): Sperrfrist von drei Monaten beachten.
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata