Zwanzigster Abschnitt — Raub und Erpressung

§ 251 StGB – Raub mit Todesfolge

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 251 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 251 StGB

Leichtfertigkeit

Streitstände

Zeitlicher Anwendungsbereich des § 251 StGB – kann Tod in der Beutesicherungsphase noch qualifizieren?

Klausuren, in denen § 251 StGB drankommt

Examensklausur Strafrecht · StaatsexamenDer geheime Safe · SchwerpunktExamensklausur: Skate-by-night · StaatsexamenFortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 251 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 12.08.2021 – 3 StR 441/20Zur Strafbarkeit eines Mitglieds des sog. NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund").…BGH, Beschluss v. 17.03.2020 – 3 StR 574/19Der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang im Sinne des § 251 StGB wird nicht dadurch unterbrochen, dass die behandelnden Ärzte mit Blick auf ei…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB