BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 17.03.2020 – 3 StR 574/19

3 StR 574/19 · 17.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang im Sinne des § 251 StGB wird nicht dadurch unterbrochen, dass die behandelnden Ärzte mit Blick auf eine wirksame Patientenverfügung in rechtmäßiger Weise von einer Weiterbehandlung des moribunden Raubopfers absehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 251 StGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Leichtfertigkeit
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