BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 17.03.2020 – 3 StR 574/19
3 StR 574/19 · 17.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang im Sinne des § 251 StGB wird nicht dadurch unterbrochen, dass die behandelnden Ärzte mit Blick auf eine wirksame Patientenverfügung in rechtmäßiger Weise von einer Weiterbehandlung des moribunden Raubopfers absehen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.