Schwerpunkt · 126 Normen

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

39 Normen sind mit Schemata, Definitionen, Streitständen oder Klausuren verknüpft und haben eine eigene Seite.

  1. § 1 GmbHGZweck; Gründerzahl

    Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.

  2. § 2 GmbHGForm des Gesellschaftsvertrags1 Inhalt

    (1) Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. (1a) Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet …

  3. § 3 GmbHGInhalt des Gesellschaftsvertrags

    (1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten: 1 die Firma und den Sitz der Gesellschaft, 2 den Gegenstand des Unternehmens, 3 den Betrag des Stammkapitals, 4 die Zahl und die Nennbet …

  4. § 4 GmbHGFirma1 Inhalt1 Entscheidung

    Die Firma der Gesellschaft muß, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit besch …

  5. § 4a GmbHGSitz der Gesellschaft

    Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.

  6. § 5 GmbHGStammkapital; Geschäftsanteil

    (1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter k …

  7. § 5a GmbHGUnternehmergesellschaft2 Entscheidungen

    (1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die B …

  8. § 6 GmbHGGeschäftsführer4 Entscheidungen

    (1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nich …

  9. § 7 GmbHGAnmeldung der Gesellschaft1 Entscheidung

    (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jede …

  10. § 8 GmbHGInhalt der Anmeldung1 Entscheidung

    (1) Der Anmeldung müssen beigefügt sein: 1 der Gesellschaftsvertrag und im Fall des § 2 Abs. 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben, o …

  11. § 9 GmbHGÜberbewertung der Sacheinlagen

    (1) Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsantei …

  12. § 9a GmbHGErsatzansprüche der Gesellschaft

    (1) Werden zum Zweck der Errichtung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht, so haben die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft als Gesamtschuldner fehlende Einzahlu …

  13. § 9b GmbHGVerzicht auf Ersatzansprüche3 Entscheidungen

    (1) Ein Verzicht der Gesellschaft auf Ersatzansprüche nach § 9a oder ein Vergleich der Gesellschaft über diese Ansprüche ist unwirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläub …

  14. § 9c GmbHGAblehnung der Eintragung

    (1) Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewert …

  15. § 10 GmbHGInhalt der Eintragung1 Entscheidung

    (1) Bei der Eintragung in das Handelsregister sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft, eine inländische Geschäftsanschrift, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stamm …

  16. § 11 GmbHGRechtszustand vor der Eintragung1 Entscheidung

    (1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. (2) Ist vor der Eintragung im Namen de …

  17. § 12 GmbHGBekanntmachungen der Gesellschaft

    Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Dane …

  18. § 13 GmbHGJuristische Person; Handelsgesellschaft

    (1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Geri …

  19. § 14 GmbHGEinlagepflicht1 Entscheidung

    Auf jeden Geschäftsanteil ist eine Einlage zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Einlage richtet sich nach dem bei der Errichtung der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgese …

  20. § 15 GmbHGÜbertragung von Geschäftsanteilen

    (1) Die Geschäftsanteile sind veräußerlich und vererblich. (2) Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Geschäftsanteil weitere Geschäftsanteile, so behalten dieselben i …

  21. § 16 GmbHGRechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten5 Entscheidungen

    (1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer …

  22. § 17 GmbHG(weggefallen)
  23. § 18 GmbHGMitberechtigung am Geschäftsanteil

    (1) Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur gemeinschaftlich ausüben. (2) Für die auf den Geschäftsanteil zu bew …

  24. § 19 GmbHGLeistung der Einlagen2 Entscheidungen

    (1) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind nach dem Verhältnis der Geldeinlagen zu leisten. (2) Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen können die Gesellschafter ni …

  25. § 20 GmbHGVerzugszinsen

    Ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, ist zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechts wegen verpflichtet.

  26. § 21 GmbHGKaduzierung1 Entscheidung

    (1) Im Fall verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Ausschlus …

  27. § 22 GmbHGHaftung der Rechtsvorgänger

    (1) Für eine von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht erfüllte Einlageverpflichtung haftet der Gesellschaft auch der letzte und jeder frühere Rechtsvorgänger des Ausgeschlosse …

  28. § 23 GmbHGVersteigerung des Geschäftsanteils

    Ist die Zahlung des rückständigen Betrags von Rechtsvorgängern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsanteil im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen lassen. …

  29. § 24 GmbHGAufbringung von Fehlbeträgen1 Entscheidung

    Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungspflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag …

  30. § 25 GmbHGZwingende Vorschriften

    Von den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht befreit werden.

  31. § 26 GmbHGNachschusspflicht

    (1) Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über die Nennbeträge der Geschäftsanteile hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) …

  32. § 27 GmbHGUnbeschränkte Nachschusspflicht

    (1) Ist die Nachschußpflicht nicht auf einen bestimmten Betrag beschränkt, so hat jeder Gesellschafter, falls er die Stammeinlage vollständig eingezahlt hat, das Recht, sich von de …

  33. § 28 GmbHGBeschränkte Nachschusspflicht

    (1) Ist die Nachschußpflicht auf einen bestimmten Betrag beschränkt, so finden, wenn im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes festgesetzt ist, im Fall verzögerter Einzahlung von N …

  34. § 29 GmbHGErgebnisverwendung1 Entscheidung

    (1) Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuß zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht nach Gesetz …

  35. § 30 GmbHGKapitalerhaltung4 Entscheidungen

    (1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Besteh …

  36. § 31 GmbHGErstattung verbotener Rückzahlungen2 Entscheidungen

    (1) Zahlungen, welche den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden. (2) War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur …

  37. § 32 GmbHGRückzahlung von Gewinn

    Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen …

  38. § 32a GmbHG(weggefallen)1 Entscheidung
  39. § 32b GmbHG(weggefallen)
  40. § 33 GmbHGErwerb eigener Geschäftsanteile

    (1) Die Gesellschaft kann eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen noch nicht vollständig geleistet sind, nicht erwerben oder als Pfand nehmen. (2) Eigene Geschäftsanteile, …

  41. § 34 GmbHGEinziehung von Geschäftsanteilen2 Entscheidungen

    (1) Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist. (2) Ohne die Zustimmung des Anteilsberechtigten findet …

  42. § 35 GmbHGVertretung der Gesellschaft2 Inhalte4 Entscheidungen

    (1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellsch …

  43. § 35a GmbHGAngaben auf Geschäftsbriefen1 Entscheidung

    (1) Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht …

  44. § 36 GmbHGZielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

    Die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, legen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer Zielgrößen fest. Die …

  45. § 37 GmbHGBeschränkungen der Vertretungsbefugnis1 Inhalt2 Entscheidungen

    (1) Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, welche für den Umfang ihrer Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, durch den …

  46. § 38 GmbHGWiderruf der Bestellung1 Entscheidung

    (1) Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen. (2) Im Gesellschaftsvertrag kann die Zuläs …

  47. § 39 GmbHGAnmeldung der Geschäftsführer1 Entscheidung

    (1) Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) …

  48. § 40 GmbHGListe der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung3 Entscheidungen

    (1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene …

  49. § 41 GmbHGBuchführung

    Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen.

  50. § 42 GmbHGBilanz

    (1) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist das Stammkapital als gezeichnetes Kapital auszuweisen. (2) Das Recht der Ges …

  51. § 42a GmbHGVorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts

    (1) Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses vorzule …

  52. § 43 GmbHGHaftung der Geschäftsführer8 Entscheidungen

    (1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten ve …

  53. § 43a GmbHGKreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen

    Den Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten darf Kredit nicht aus dem zur Erhaltung …

  54. § 44 GmbHGStellvertreter von Geschäftsführern

    Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern.

  55. § 45 GmbHGRechte der Gesellschafter

    (1) Die Rechte, welche den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft, insbesondere in bezug auf die Führung der Geschäfte zustehen, sowie die Ausübung derselben besti …

  56. § 46 GmbHGAufgabenkreis der Gesellschafter4 Entscheidungen

    Der Bestimmung der Gesellschafter unterliegen: 1 die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; 1a. die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelab …

  57. § 47 GmbHGAbstimmung5 Entscheidungen

    (1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen durch Beschlußfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Jed …

  58. § 48 GmbHGGesellschafterversammlung2 Entscheidungen

    (1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefaßt. Versammlungen können auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden, wenn sämtliche Gesel …

  59. § 49 GmbHGEinberufung der Versammlung

    (1) Die Versammlung der Gesellschafter wird durch die Geschäftsführer berufen. (2) Sie ist außer den ausdrücklich bestimmten Fällen zu berufen, wenn es im Interesse der Gesellschaf …

  60. § 50 GmbHGMinderheitsrechte

    (1) Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens dem zehnten Teil des Stammkapitals entsprechen, sind berechtigt, unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung …

  61. § 51 GmbHGForm der Einberufung1 Entscheidung

    (1) Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe. Sie ist mit einer Frist von mindestens einer Woche zu bewirken. (2) Der …

  62. § 51a GmbHGAuskunfts- und Einsichtsrecht

    (1) Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften …

  63. § 51b GmbHGGerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht

    Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesell …

  64. § 52 GmbHGAufsichtsrat

    (1) Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 101 Abs. 1 Satz 1, …

  65. § 53 GmbHGForm der Satzungsänderung2 Entscheidungen

    (1) Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen. (2) Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stim …

  66. § 54 GmbHGAnmeldung und Eintragung der Satzungsänderung1 Entscheidung

    (1) Die Abänderung des Gesellschaftsvertrags ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags beizufügen; …

  67. § 55 GmbHGErhöhung des Stammkapitals

    (1) Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erkl …

  68. § 55a GmbHGGenehmigtes Kapital

    (1) Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (ge …

  69. § 56 GmbHGKapitalerhöhung mit Sacheinlagen

    (1) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluß über die Erhöhung des …

  70. § 56a GmbHGLeistungen auf das neue Stammkapital

    Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.

  71. § 57 GmbHGAnmeldung der Erhöhung

    (1) Die beschlossene Erhöhung des Stammkapitals ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahme von Geschäftsanteilen gedeckt ist. …

  72. § 57a GmbHGAblehnung der Eintragung

    Für die Ablehnung der Eintragung durch das Gericht findet § 9c Abs. 1 entsprechende Anwendung.

  73. § 57b GmbHG(weggefallen)
  74. § 57c GmbHGKapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

    (1) Das Stammkapital kann durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital erhöht werden (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). (2) Die Erhöhung des Stammkapitals kann erst besc …

  75. § 57d GmbHGAusweisung von Kapital- und Gewinnrücklagen

    (1) Die Kapital- und Gewinnrücklagen, die in Stammkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der letzten Jahresbilanz und, wenn dem Beschluß eine andere Bilanz zugrunde gelegt wi …

  76. § 57e GmbHGZugrundelegung der letzten Jahresbilanz; Prüfung

    (1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk …

  77. § 57f GmbHGAnforderungen an die Bilanz

    (1) Wird dem Beschluß nicht die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt, so muß die Bilanz den Vorschriften über die Gliederung der Jahresbilanz und über die Wertansätze in der Jahresb …

  78. § 57g GmbHGVorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses

    Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über die vorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses an die Gesellschafter sind in den Fällen des § 57f entsprechend anzuwenden.

  79. § 57h GmbHGArten der Kapitalerhöhung

    (1) Die Kapitalerhöhung kann vorbehaltlich des § 57l Abs. 2 durch Bildung neuer Geschäftsanteile oder durch Erhöhung des Nennbetrags der Geschäftsanteile ausgeführt werden. Die neu …

  80. § 57i GmbHGAnmeldung und Eintragung des Erhöhungsbeschlusses

    (1) Der Anmeldung des Beschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte, mit dem Bestätigungsvermer …

  81. § 57j GmbHGVerteilung der Geschäftsanteile

    Die neuen Geschäftsanteile stehen den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Geschäftsanteile zu. Ein entgegenstehender Beschluß der Gesellschafter ist nichtig.

  82. § 57k GmbHGTeilrechte; Ausübung der Rechte

    (1) Führt die Kapitalerhöhung dazu, daß auf einen Geschäftsanteil nur ein Teil eines neuen Geschäftsanteils entfällt, so ist dieses Teilrecht selbständig veräußerlich und vererblic …

  83. § 57l GmbHGTeilnahme an der Erhöhung des Stammkapitals

    (1) Eigene Geschäftsanteile nehmen an der Erhöhung des Stammkapitals teil. (2) Teileingezahlte Geschäftsanteile nehmen entsprechend ihrem Nennbetrag an der Erhöhung des Stammkapita …

  84. § 57m GmbHGVerhältnis der Rechte; Beziehungen zu Dritten

    (1) Das Verhältnis der mit den Geschäftsanteilen verbundenen Rechte zueinander wird durch die Kapitalerhöhung nicht berührt. (2) Soweit sich einzelne Rechte teileingezahlter Geschä …

  85. § 57n GmbHGGewinnbeteiligung der neuen Geschäftsanteile

    (1) Die neuen Geschäftsanteile nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahres teil, in dem die Erhöhung des Stammkapitals beschlossen worden ist. (2 …

  86. § 57o GmbHGAnschaffungskosten

    Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Stammkapitals erworbenen Geschäftsanteile und der auf sie entfallenden neuen Geschäftsanteile gelten die Beträge, die sich für die e …

  87. § 58 GmbHGHerabsetzung des Stammkapitals

    (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals kann nur unter Beobachtung der nachstehenden Bestimmungen erfolgen: 1 der Beschluß auf Herabsetzung des Stammkapitals muß von den Geschäftsf …

  88. § 58a GmbHGVereinfachte Kapitalherabsetzung

    (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte Kapitalherabsetzung vorgenommen …

  89. § 58b GmbHGBeträge aus Rücklagenauflösung und Kapitalherabsetzung

    (1) Die Beträge, die aus der Auflösung der Kapital- oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung gewonnen werden, dürfen nur verwandt werden, um Wertminderungen auszugleich …

  90. § 58c GmbHGNichteintritt angenommener Verluste

    Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr, in dem der Beschluß über die Kapitalherabsetzung gefaßt wurde, oder für eines der beiden folgenden Geschäftsjahr …

  91. § 58d GmbHGGewinnausschüttung

    (1) Gewinn darf vor Ablauf des fünften nach der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung beginnenden Geschäftsjahrs nur ausgeschüttet werden, wenn die Kapital- und Gewinnrückla …

  92. § 58e GmbHGBeschluss über die Kapitalherabsetzung

    (1) Im Jahresabschluß für das letzte vor der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung abgelaufene Geschäftsjahr können das Stammkapital sowie die Kapital- und Gewinnrücklagen i …

  93. § 58f GmbHGKapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals

    (1) Wird im Fall des § 58e zugleich mit der Kapitalherabsetzung eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so kann auch die Kapitalerhöhung in dem Jahresabschluß als vollzogen be …

  94. § 59 GmbHG(weggefallen)
  95. § 60 GmbHGAuflösungsgründe3 Entscheidungen

    (1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst: 1 durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit; 2 durch Beschluß der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofe …

  96. § 61 GmbHGAuflösung durch Urteil

    (1) Die Gesellschaft kann durch gerichtliches Urteil aufgelöst werden, wenn die Erreichung des Gesellschaftszweckes unmöglich wird, oder wenn andere, in den Verhältnissen der Gesel …

  97. § 62 GmbHGAuflösung durch eine Verwaltungsbehörde

    (1) Wenn eine Gesellschaft das Gemeinwohl dadurch gefährdet, daß die Gesellschafter gesetzwidrige Beschlüsse fassen oder gesetzwidrige Handlungen der Geschäftsführer wissentlich ge …

  98. § 63 GmbHG(weggefallen)
  99. § 64 GmbHG(weggefallen)7 Entscheidungen
  100. § 65 GmbHGAnmeldung und Eintragung der Auflösung1 Entscheidung

    (1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzv …

  101. § 66 GmbHGLiquidatoren2 Entscheidungen

    (1) In den Fällen der Auflösung außer dem Fall des Insolvenzverfahrens erfolgt die Liquidation durch die Geschäftsführer, wenn nicht dieselbe durch den Gesellschaftsvertrag oder du …

  102. § 67 GmbHGAnmeldung der Liquidatoren2 Entscheidungen

    (1) Die ersten Liquidatoren sowie ihre Vertretungsbefugnis sind durch die Geschäftsführer, jeder Wechsel der Liquidatoren und jede Änderung ihrer Vertretungsbefugnis sind durch die …

  103. § 68 GmbHGZeichnung der Liquidatoren

    (1) Die Liquidatoren haben in der bei ihrer Bestellung bestimmten Form ihre Willenserklärungen kundzugeben und für die Gesellschaft zu zeichnen. Ist nichts darüber bestimmt, so muß …

  104. § 69 GmbHGRechtsverhältnisse von Gesellschaft und Gesellschaftern

    (1) Bis zur Beendigung der Liquidation kommen ungeachtet der Auflösung der Gesellschaft in bezug auf die Rechtsverhältnisse derselben und der Gesellschafter die Vorschriften des zw …

  105. § 70 GmbHGAufgaben der Liquidatoren

    Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen de …

  106. § 71 GmbHGEröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten

    (1) Die Liquidatoren haben für den Beginn der Liquidation eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) und einen die Eröffnungsbilanz erläuternden Bericht sowie für den Schluß eines jeden Jahres …

  107. § 72 GmbHGVermögensverteilung

    Das Vermögen der Gesellschaft wird unter die Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Verhältnis für die Vert …

  108. § 73 GmbHGSperrjahr

    (1) Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem die Auffo …

  109. § 74 GmbHGSchluss der Liquidation2 Entscheidungen

    (1) Ist die Liquidation beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellscha …

  110. § 75 GmbHGNichtigkeitsklage

    (1) Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen über die Höhe des Stammkapitals oder über den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen des Gesellschaftsvertra …

  111. § 76 GmbHGHeilung von Mängeln durch Gesellschafterbeschluss

    Ein Mangel, der die Bestimmungen über den Gegenstand des Unternehmens betrifft, kann durch einstimmigen Beschluß der Gesellschafter geheilt werden.

  112. § 77 GmbHGWirkung der Nichtigkeit

    (1) Ist die Nichtigkeit einer Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen, so finden zum Zwecke der Abwicklung ihrer Verhältnisse die für den Fall der Auflösung geltenden Vorsc …

  113. § 77a GmbHGBesetzung von Organen bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes

    (1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Inland, 1 deren Anteile zur Mehrheit vom Bu …

  114. § 78 GmbHGAnmeldepflichtige

    Die in diesem Gesetz vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister sind durch die Geschäftsführer oder die Liquidatoren, die in § 7 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 57i Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr …

  115. § 79 GmbHGZwangsgelder

    (1) Geschäftsführer oder Liquidatoren, die §§ 35a, 71 Abs. 5 nicht befolgen, sind hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten; § 14 des Handelsgesetzbuch …

  116. § 80 GmbHG(weggefallen)
  117. § 81 GmbHG(weggefallen)
  118. § 82 GmbHGFalsche Angaben

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1 als Gesellschafter oder als Geschäftsführer zum Zweck der Eintragung der Gesellschaft über die Ü …

  119. § 83 GmbHG(weggefallen)
  120. § 84 GmbHGVerletzung der Verlustanzeigepflicht

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammka …

  121. § 85 GmbHGVerletzung der Geheimhaltungspflicht

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Gesellschaft, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in seiner …

  122. § 86 GmbHGVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats oder als Mitglied eines Prüfungsausschusses einer Gesellschaft, die ei …

  123. § 87 GmbHGBußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats oder als Mitglied eines Prüfungsausschusses einer Gesellschaft, die ein Unternehmen von öffentlichem Interesse nach …

  124. § 88 GmbHGMitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

    (1) Die nach § 87 Absatz 5 zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidunge …

  125. Anlage 1 GmbHG(zu § 2 Abs. 1a)

    (Fundstelle: BGBl. I 2008, 2044 - 2045)

  126. Anlage 2 GmbHG(zu § 2 Absatz 3)1 Inhalt

    (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3364 - 3366) a) Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft mittels Videokommunikation UR. Nr. ______________________________________ …