Abschnitt 2 — Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter

§ 32a GmbHG – (weggefallen)

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Rechtsprechung zu § 32a GmbHG

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 26.01.2023 – IX ZR 85/211a. Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10% (und nicht von weniger als 10%) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; …
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im GmbHG