Abschnitt 2 — Sachen und Tiere
§ 90 BGB – Begriff der Sache
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
§ 90 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 90 BGB
Klausuren, in denen § 90 BGB drankommt
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