Abschnitt 2 — Sachen und Tiere

§ 90 BGB – Begriff der Sache

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

§ 90 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 90 BGB

SachkaufSacheSache

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