Zivilrecht · Definition

Sache

§ 90 BGB

Was versteht man unter „Sache“?

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder deren wesentliche Bestandteile sind.

Gesetzestext

§ 90 BGB · Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

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