Zivilrecht · Definition
Sache
§ 90 BGB
Was versteht man unter „Sache“?
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder deren wesentliche Bestandteile sind.
Gesetzestext
§ 90 BGB · Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.