Zivilrecht · Definition
Sache
§ 90 BGB
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder deren wesentliche Bestandteile sind.
Zivilrecht · Definition
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder deren wesentliche Bestandteile sind.