Öffentliches Recht · Definition

Zustandsstörer

Art. 8 PAGArt. 9 Abs. 2 LStVG

Person, die für eine Gefahr verantwortlich ist, welche von einer Sache oder einem Tier ausgeht, deren Eigentümer sie ist oder über die sie die tatsächliche Gewalt ausübt.

Wird geprüft in

Polizeiliche Generalklausel (Art. 11 PAG)Polizei- und Sicherheitsrecht · Prüfungsschema ansehen →Polizeiliche Verantwortlichkeit (Art. 7, 8 PAG)Polizei- und Sicherheitsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

ZustimmungsgesetzAusfertigungVerkündungGesetzgebungsinitiativeOmnibusgesetzUntersuchungsausschuss
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