Öffentliches Recht · Definition
Zustandsstörer
Art. 8 PAGArt. 9 Abs. 2 LStVG
Was versteht man unter „Zustandsstörer“?
Person, die für eine Gefahr verantwortlich ist, welche von einer Sache oder einem Tier ausgeht, deren Eigentümer sie ist oder über die sie die tatsächliche Gewalt ausübt.