Öffentliches Recht · Definition
Zustandsstörer
Art. 8 PAGArt. 9 Abs. 2 LStVG
Person, die für eine Gefahr verantwortlich ist, welche von einer Sache oder einem Tier ausgeht, deren Eigentümer sie ist oder über die sie die tatsächliche Gewalt ausübt.
Öffentliches Recht · Definition
Person, die für eine Gefahr verantwortlich ist, welche von einer Sache oder einem Tier ausgeht, deren Eigentümer sie ist oder über die sie die tatsächliche Gewalt ausübt.