Öffentliches Recht · Definition
Zustimmungsgesetz
Art. 77 ff. GG
Gesetz, das zwingend der positiven Zustimmung des Bundesrates bedarf, um wirksam zu werden.
Öffentliches Recht · Definition
Gesetz, das zwingend der positiven Zustimmung des Bundesrates bedarf, um wirksam zu werden.