Öffentliches Recht · Definition
Bündnisfall
Art. 5 NATO-VertragArt. 24 Abs. 2 GG
Soll-Situation in einem kollektiven Sicherheitssystem, die bei einem Angriff auf einen Partner zur militärischen Unterstützung verpflichtet.
Öffentliches Recht · Definition
Soll-Situation in einem kollektiven Sicherheitssystem, die bei einem Angriff auf einen Partner zur militärischen Unterstützung verpflichtet.