Öffentliches Recht · Definition
Verteidigungsfall
Art. 115a GG
Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.
Öffentliches Recht · Definition
Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.