Öffentliches Recht · Definition
Zweitstimme
§ 6 BWahlG
Stimme des Wählers für eine Landesliste einer Partei; sie ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag.
Öffentliches Recht · Definition
Stimme des Wählers für eine Landesliste einer Partei; sie ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag.